Senatskommission für Gleichstellung
Die New Design University schätzt die Einzigartigkeit und Individualität jedes Menschen und achtet, diesem Grundsatz entsprechend, auf Chancengleichheit aller Angehörigen der Universität (Studierende, Lehrende sowie Mitarbeiter*innen der Verwaltung) – unabhängig von Funktion, Geschlecht, Familienstand, Alter, Ausbildung, individueller Fähigkeit, Herkunft, ethnischer Zu gehörigkeit, Religion, Weltanschauung und sexueller Identität.
Gemäß den Statuten wurde an der New Design University eine Senatskommission für Gleichstellung eingerichtet, die sich zum Ziel gesetzt hat, aktiv Chancengleichheit für Frauen und Männer sowie Diversität zu fördern und Unterrepräsentationen sowie Diskriminierungen entgegenzuwirken.
Gleichstellungs- und Frauenförderplan
Die Senatskommission für Gleichstellung hat einen Gleichstellungs- und Frauenförderplan inklusive Maßnahmen zur Gleichbehandlung in Abstimmung mit der Gleichstellungsbeauftragten, den Fakultäten, dem Rektorat sowie dem Universitätsrat entwickelt. Dieser Plan ist seit 28.01.2020 gültig.
Gleichstellungs- und Frauenförderplan (PDF)
Gendergerechte Sprache
Da viele Menschen in unserer Sprache oftmals unsichtbar sind, hat es sich die Senatskommission für Gleichstellung zum Ziel gesetzt einen Leitfaden für gendergerechte Sprache zu entwickeln. Gendergerechte Sprache soll die Gleichbehandlung von allen Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht und sexueller Identität, fördern. Der vorliegende Leitfaden will einen Beitrag zur aktiven Umsetzung dieser Geisteshaltung leisten.
Leitfaden für gendergerechte Sprache (PDF)
Anlaufstelle für Gleichbehandlungsfragen
Die Anlaufstelle für Gleichbehandlungsfragen ist eine Beratungseinrichtung, besetzt durch die Mitglieder der Senatskommission für Gleichbehandlungsfragen, für alle Mitarbeiter*innen und Student*innen der NDU, die Diskriminierung erfahren haben, gemobbt oder sexuell belästigt bzw. Zeugen von Diskriminierung, Mobbing oder sexueller Belästigung wurden. Sie berät und unterstützt in Problemsituationen mit höchster Diskretion, sowie unter Wahrung der Verschwiegenheit und Weisungsfreiheit. Die Anlaufstelle ist aber kein Entscheidungsorgan, sie übt nur begleitende Kontrolle aus.
Ablauf einer Beratung
1. KONTAKTAUFNAHME
Betroffene können sich per E-Mail an die gesamte Kommission (gleichstellung(at)ndu.ac.at) wenden oder mit einem Kommissionsmitglied in Kontakt treten.
2. Die KOMMISSION klärt bei allgemeiner Anfrage, welches Mitglied ein Erstgespräch durchführt.
3. ABKLÄRUNG VON ZIELEN UND MÖGLICHKEITEN
Im Rahmen vertraulicher Gespräche wird der Sachverhalt abgeklärt, darauf aufbauend werden individuelle Ziele diskutiert und tatsächliche Möglichkeiten aufgezeigt.
Wenn sich im Rahmen des Gesprächs herausstellt, dass keine Intervention notwendig beziehungsweise gewünscht ist, wird der Sachverhalt unter Wahrung der Anonymität der / des Betroffenen dokumentiert.
4. WEITERE GESPRÄCHE UND INTERVENTIONEN
Sollte eine Intervention gewünscht sein, können beispielsweise weitere Gespräche mit allen involvierten Personen stattfinden.
Sollte sich herausstellen, dass die Anlaufstelle für Gleichbehandlungsfragen nicht unterstützen kann, wird versucht, an eine andere geeignete Stelle zu vermitteln.