Wir empfehlen Ihnen einen Blick in die Promotionsordnung zu werfen. Darin sind alle wesentlichen Schritte des Studiums und auch der Zulassung enthalten und manche Fragen werden dadurch vielleicht vorab beantwortet.
AUSWAHL DER BETREURINNEN UND BETREUER
Eine der Zulassungsvoraussetzungen ist die Zusage eines Erstbetreuers oder einer Erstbetreuerin. Eine Liste der möglichen Erstbetreuerinnen bzw. -betreuer der New Design University sowie ihre Kurzvita finden Sie nachstehend:
- Univ.-Prof. Dipl. Des. (FH) Olivier Arcioli
- Univ.-Prof. Mag. Dr. Sandra Dittenberger
- Univ.-Prof. Dr. Martin Düchs
- Univ.-Doz. Ing. Dipl. Des. (FH) Mag. Dr. habil. Thomas Gronegger
- Univ.-Prof. Dr. Herbert Grüner
- Univ.-Prof. Mag. Hans Stefan Moritsch
- Univ. Prof. Mag. Christian Prasser
- Univ.-Prof. Mag. Florian Sammer
- Univ.-Prof. Mag. Christine Schwaiger, MA (RCA)
- Univ.-Prof. Dr. Alexander Schwinghammer
- Univ. Prof. DI Dr. Christoph Wecht
Wesentlich ist, dass der Betreuer bzw. die Betreuerin über die fachliche Expertise für Ihr Forschungsvorhaben verfügt. Sie können die für Ihr Projekt geeignete Person direkt kontaktieren und eine Betreuungsanfrage schicken. Bitte beachten Sie, dass Sie ein Exposé Ihres Forschungsvorhabens mitschicken.
Wird Ihr Exposé als gut und geeignet bewertet, kann eine Betreuungszusage erfolgen. Dies ist durch Unterschrift in der Betreuungsvereinbarung zu bestätigen.
Sie haben auch die Möglichkeit, eine Person, die nicht der New Design University angehört, vorzuschlagen, sofern diese Person die unter 4.1. der Promotionsordnung genannten Kriterien erfüllt. Beachten Sie bitte, dass mindestens eine Betreuerin bzw. ein Betreuer Mitglied der New Design University sein muss und ebenfalls die unter 4.1. der Promotionsordnung genannten Kriterien erfüllen muss.
BEWERBUNG
Sie können Ihre Bewerbungsunterlagen jederzeit hochladen. Die späteste Frist dafür ist der 21.04.2025.
Bitte benennen Sie die Dateien wie folgt:
Nachname_Vorname_CV
Nachname_Vorname_Exposé
etc.
Nach dem Einlangen der Bewerbungsunterlagen erfolgt eine Formalprüfung. Anschließend werden Sie zu einem Gespräch mit der Studiengangsleitung eingeladen. Im Rahmen dieses Gesprächs wird die Erfüllung der Zulassungskriterien geprüft. Über die Aufnahme entscheidet final die Promotionskommission. Über diese Entscheidung werden Sie schriftlich informiert.
HINWEIS:Die Prüfung ausländischer Studienabschlüsse sowie mögliche Beglaubigungen ausländischer Urkunden oder auch Übersetzungen dieser können einige Monate in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Bewerbung.
INSKRIPTION
Nach erfolgter Zulassung erhalten Sie einen Ausbildungsvertrag sowie eine Rechnung. Mit dem unterzeichneten und retourniertem Ausbildungsvertrag sowie der getätigten Zahlung ist Ihr Studienplatz gesichert. Die Inskription erfolgt am ersten Studientag.